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Glossar


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Begriff:

Bedeutung

I

 

i.A. / i.L.

Abkürzung für in Abwicklung. Dieser Kurszusatz bedeutet, dass sich die AG in Auflösung (Liquidation) befindet. Dabei bleibt nur dann ein Wert für die Aktionäre äbrig, wenn vorher alle Gläubigerforderungen bedient werden können.

Index

siehe Aktienindex

Indikatoranalyse

siehe Technische Analyse

Indossament

Ein Indossament ist eine schriftliche übertragungserklärung, durch die Orderpapiere (z. B. Namensaktien) von einem Eigentümer auf den Käufer übertragen werden und der Käufer somit die Rechte an der Urkunde erhält.

Industrieanleihen, -obligationen, -schuldverschreibungen

Alle festverzinslichen Wertpapiere, die von Unternehmen emittiert werden.

Inflation

Inflation bedeutet, dass sich das Geldvolumen einer Volkswirtschaft relativ zum Güterbestand vergrössert. Das heisst, die Preise steigen und die Kaufkraft sinkt.

Inhaberaktien

Inhaberaktien stellen den Grossteil der in Deutschland gehandelten Aktien dar. Die Bezeichnung "Inhaber" bezieht sich darauf, dass der Inhaber der Aktie alle mit ihr verbundenen Rechte (Dividendenanspruch, Stimmrecht) wahrnehmen kann. Inhaberaktien sind deshalb leicht durch Einigung und übergabe übertragbar.

Initial Public Offering (IPO)

Erstes öffentliches Angebot von Aktien am Primärmarkt.

Innerer Wert einer Aktie

Wird meist als Ertrags- oder Substanzwert errechnet. Alle abgezinsten zukünftigen Gewinne der AG bilden den Ertragswert. Ertragswert plus bilanzielles Nettovermögen (Buchwert) plus stille Reserven ergibt den Substanzwert. Werden diese Werte durch die Anzahl der Aktien geteilt, erhält man den inneren Wert einer Aktie.

Insider

Das sind nach § 13 WpHG Personen, die über relevante Informationen verfügen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Nach § 14 WpHG dürfen diese Insider ihre Insiderinformationen nicht verwerten.

Insolvenz

Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens, die meist ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren zur Folge hat.

institutionelle Anleger

Kapitalsammelstellen wie Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften etc., aber auch Unternehmen, die ihre Pensionskassen in Wertpapieren anlegen oder ihre Fremdwährungsbestände absichern.

Interbanken - Devisenhandel

Handel zwischen Banken

Interbankenhandel

Handel zwischen den Geschäftsbanken.

Intervention (am Devisenmarkt)

An- resp. Verkauf der einheimischen Währung durch die Zentralbank gegen Fremdwährung (meist gegen USD), um den Wechselkurs der Vorstellung der Währungsbehörde entsprechend zu stützen bzw. abzuschwächen.

IWF

Internationaler Währungsfonds. Aufgrund des 1944 von den alliierten Staaten in Bretton Woods abgeschlossenen Abkommens geschaffen, nahm der IWF seine Tätigkeit 1946 in Washington auf. Sein Ziel ist die Erhaltung geordneter Währungsverhältnisse. Der IWF unterstützt Länder mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten durch Kredite. Die Schweiz zählt seit den 90er- Jahren zu den IWF-Mitgliedern.

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© 2006 Patrick Heinlein